Mein dvta

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Mitgliedschaft im dvta

  • Gibt es eine passive Mitgliedschaft?

    Es gibt eine außerordentliche/beitragsermäßigte Mitgliedschaft (halber Beitrag), die bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr schriftlich beantragt werden kann.

    Daneben gibt es eine fördernde Mitgliedschaft ohne Stimmrecht. 

  • Kann ich als Rentner Mitglied bleiben?

    Ja, Rentner können zum halben Beitrag Mitglied bleiben.

  • Wie und bis wann muss ich die außerordentl. Mitgliedschaft beantragen?

    Die außerordentliche/beitragsermäßigte Mitgliedschaft können Sie bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr schriftlich beantragen.

  • Wieso kann ich jetzt nicht mehr kündigen?

    Da Sie Mitglied im dvta sind und nicht nur ein Abonnement für den MTA Dialog abgeschlossen haben, beträgt die Kündigungsfrist, gemäß § 4 Abs.2 der aktuell gültigen Satzung, drei Monate zum Jahresende und muss zum 30.09. in der Geschäftsstelle vorliegen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von Ihnen unterzeichnet sein.

  • Schicken Sie die MTA Dialog auch ins Ausland?

    Die Fachzeitschrift MTA Dialog senden wir Ihnen ohne Aufpreis auch ins Ausland. Bitte teilen Sie uns die neue Anschrift schriftliche mit.

  • Ich möchte nach der Elternzeit wieder arbeiten. Was kann ich tun?

    Sie können zunächst eine Hospitation im Krankenhaus machen. Sie können aber auch gleich wieder in Ihren Beruf einsteigen. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass Sie eine angemessene Vergütung vereinbaren. Bei Fragen zur Vergütung und für eine Vertragsprüfung und Beratung, wenden Sie sich gerne an unsere Juristen.

    Sofern Sie MTRA sind, sollten Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde informieren, wie Sie am schnellsten die Fachkundeaktualisierung vornehmen können. Eine Liste der zuständigen Behörden, können Sie gerne in der Geschäftsstelle des dvta anfordern.

Fortbildung und Seminare