MTA werden

Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn beide Aufsichtsarbeiten mit der Note “ausreichend” (4,0) benotet werden. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn alle Fächer mit der Note “ausreichend” (4,0) benotet werden. Der mündliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn nicht mehr als ein Fach mit der Note “mangelhaft” benotet wird und die Gesamtnote mindestens “ausreichend” (4,0) ist.

Regelungen über die Wiederholung eines nicht bestandenen Teils der Prüfung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum MTA-Gesetz festgelegt. Dauer und Inhalt eines weiteren Schulbesuches legt der Prüfungsvorsitzende fest.

Nach bestandener Prüfung erhält der Schüler ein Zeugnis sowie die Urkunde zur Führung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung “Medizinisch-Technischer Assistent”.