Presse

Pressemeldung vom 25.04.2007

MTAF - das unbekannte Wesen

Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik (MTAF), in den neuen Bundesländern sind sie schon lange bekannt als selbständig arbeitender nichtärztlicher Heilberuf in der Funktionsdiagnostik. Sie leiten EKG und EEG ab, führen zum Beispiel Lungenfunktionstests und Hörprüfungen durch. Doch in den alten Bundesländern sind sie noch immer weitgehend unbekannt.

Nach der Wiedervereinigung wurde dieser Berufszweig 1993 im MTA-Gesetz aufgenommen. Wie bei den anderen MTA-Berufen oder auch den Hebammen sind ihnen bestimmte berufsspezifische Tätigkeiten allein vorbehalten: das betrifft die Untersuchungsgänge der neurophysiologischen, audiologischen und HNO-Funktionsdiagnostik, der kardiovaskulären und pneumologischen Funktionsdiagnostik sowie die Mitwirkung im Rahmen der chirurgischen und invasiven Funktionsdiagnostik.

Die Tätigkeiten erfordern eine hohe Sachkunde, große Verantwortung und dienen in erster Linie der Qualitätssicherung und dem Patientenschutz. Schon 1976 schlossen die MTAF in den neuen Bundesländern nach einer dreijährigen Ausbildung an Fachschulen mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Ausbildung umfasste neben der neurologischen auch die kardiovaskuläre und pulmonologische Funktionsdiagnostik. Später wurde auch die HNO eingegliedert.

In den alten Bundesländern gehen die Bemühungen um eine Institutionalisierung einer qualifizierten Ausbildung auf die 50er Jahre zurück. Schon damals wurde von der deutschen EEG-Gesellschaft (heute DGKN: Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie) eine zweijährige Ausbildung für die damalige EPTA (Elektrophysiologisch-technische Assistentin) gefordert. Zur Überbrückung wurden auf Eigeninitiative der Technischen Assistenten mit Hilfe der EEG-Gesellschaft Seminare und Fortbildungen organisiert. Dies konnte eine schulische Ausbildung natürlich nicht ersetzen. Erst mit Aufnahme ins MTA-Gesetz wurde auch hier der Beruf der MTAF eingeführt. Die 3jährige Ausbildung erfolgt an Berufsfachschulen.

Die Tätigkeiten der MTAF werden auf ärztliche Anforderung selbständig und eigenverantwortlich erbracht. Unzureichende Kenntnisse des Untersuchers können leicht zu falschen Ergebnisse oder sogar zu Fehldiagnosen führen. In der Ausbildung wird besonders auf dieses Problem eingegangen. Vor allem bei Gutachten in der HNO und der Pneumologie kommt es darauf an, Simulanten zu erkennen. Auch Fehler, die aus mangelnder Motivation seitens der Patienten entstehen, müssen erkannt und behoben werden. Dazu ist ein umfangreiches Fachwissen aus Anatomie und Pathophysiologie der einzelnen Krankheitsbilder wichtig.

Spezifische Untersuchungsmethoden erfordern Fachpersonal. Allein technische Abläufe kann auch fachfremdes Personal, wie eine Arzthelferin oder Krankenschwester erlernen. Um aber situationsgerecht eingreifen zu können, fehlen dann wesentliche Grundlagen, da die Ausbildung der Arzthelferinnen oder Krankenschwestern naturgemäß anders ausgerichtet sind.

Wesentlich ist beim Einsatz dieser Kräfte aber, dass sie nur unter Aufsicht und Verantwortung eines Arztes mit entsprechenden Fachkenntnissen eingesetzt werden dürfen, um die vorbehaltenen MTA-Tätigkeiten auszuüben. Dies regelt § 10 Nr. 6 MTA-Gesetz. "Unter Aufsicht" bedeutet hierbei ständige Verfügbarkeit, was die räumliche Anwesenheit des Arztes in der Praxis oder Abteilung erfordert. Eine MTAF hingegen ist in der Lage, selbständig zu arbeiten - sofort und ohne lange Einarbeitungszeit. Durch ihr fundiertes Wissen kann sie komplexe Abläufe, wie sie beispielsweise die prächirurgische Epilepsiediagnostik erfordert, auf ärztliche Anordnung eigenverantwortlich ausführen.

MTAF sind zur Ergebniserstellung, Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle befähigt; in der Regel sind sie auch in der Lage Befunde zu interpretieren, wobei die Befundung als solche ärztliche Tätigkeit ist und bleibt. Durch dieses Wissen kann die MTAF aber den Arzt, wenn nötig über wichtige Veränderungen des Patienten, die die Therapie beeinflussen, informieren.

Pressekontakt:
dvta Stefanie Stumpe
Spaldingstr. 110 b
20097 Hamburg
Tel. (040) 2 35 11 70

Zurück