Anlässlich des Gesetzentwurfs vom 28.03.07 zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe in deutsches Recht, fordert der Deutsche Verband Technischer Assistentinnen und Assistenten in der Medizin e.V. (dvta) die sofortige Gleichstellung der deutschen MTA.
Diese Richtlinie und ihre Umsetzung verfestigt die Nachteile, die MTA mit ihrer Ausbildung in Europa erleiden. "Bei den formalen Voraussetzungen ist die deutsche MTA-Ausbildung mit mittlerem Bildungsabschluss und einer dreijährigen Berufsfachschulzeit das Schlusslicht in Europa", so Andrea Michelsen, Fachrichtungsvorsitzende des dvta für Laboratoriums- und Veterinärmedizin. "Wir fordern daher die Fachhochschulreife als Zugangsvoraussetzung sowie die Anbindung der MTA-Schulen an Fachhochschulen". Nur so werde eine europäische Gleichwertigkeit des Berufs erreicht, unterstreicht der Verband. Dies ist zuletzt 2006 in Österreich umgesetzt worden. Deutschland hinkt als letztes westeuropäisches Land jedoch noch hinterher.
Dies betrifft außerdem die antiquierte Berufsbezeichnung "Assistent". Daher hat die Hauptversammlung des dvta am letzten Wochenende in Kassel gefordert, die Berufsbezeichnungen "Biomedizinische/r Analytiker/in (in der Human- bzw. Veterinärmedizin)", "Radiologietechnologe/in" und "Funktionsdiagnostiker/in" einzuführen und damit denen in Österreich, der Schweiz und dem internationalen Sprachgebrauch anzupassen.
Der dvta vertritt als Berufsverband die zweitgrößte Gruppe der nichtakademischen Heilberufe im Gesundheitswesen. MTA üben gesetzlich delegierte ärztliche Tätigkeiten aus, die nach dem MTA-Gesetz ausschließlich ihnen vorbehalten sind. Eine Anpassung von Ausbildung und Berufsbezeichnungen an europäische und internationale Standards ist daher aus Sicht des dvta überfällig.
Pressekontakt:
dvta Andrea Michelsen
Spaldingstr. 110 b
20097 Hamburg
Tel. (040) 2 35 11 70
E-Mail: andrea.michelsen@dvta.de
Bei folgenden Seminaren sind noch Plätze frei: