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Pressemeldung vom 06.06.2006

dvta: EU-Arbeitsschutzrichtline hat beim Einsatz der Magnetresonanz-Tomographie keinen Bestand

Jedes hundertste Kind in Deutschland wird mit einem Herzfehler geboren. Welche genauen Ursachen dafür vorliegen, wie eine solche Krankheit verläuft und ob eine Therapie erfolgreich ist, das alles kann mit Hilfe so genannter bildgebender Verfahren in der Medizin beleuchtet werden. Die bekannteste Art dieser Verfahren, das Röntgen, ist jedoch gerade bei Kindern problematisch. Denn so lange sich der kindliche Körper im Wachstum befindet, können sich Röntgenstrahlen besonders schädlich auswirken. Dass die Anwendung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 -unbeabsichtigt - zu mehr Röntgenbehandlungen bei Kindern führen könnte, befürchtet der Deutsche Verband Technischer Assistentinnen und Assistenten in der Medizin (dvta).

Eigentlich sollte die erlassene Verordnung dafür sorgen, dass Berufstätige an ihrem Arbeitsplatz keiner intensiven elektromagnetischen Bestrahlung ausgesetzt sind. Findet die Richtlinie jedoch auf die medizinische Behandlungspraxis Anwendung, fällt auch die Bestrahlung durch Radiowellen bei der Magnetresonanztomographie (MRT) darunter.

Bei der MRT handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren ohne Röntgenstrahlung, das  somit gerade bei Kindern problemloser angewandt werden kann. "Die EU-Richtlinie schreibt jedoch so geringe Grenzwerte bei Radiowellen vor, dass MRT-Behandlungen kaum mehr mit qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden können", so Andreas Pfeiffer, Fachrichtungsvorsitzender für Radiologie beim dvta. Gerade die Fachkräfte, zumeist medizinisch-technische Radiologieassistenten, werden bei Behandlungen von Kindern jedoch benötigt. Das Paradoxe: Die EU-Richtlinie, die eigentlich zur Vermeidung intensiver Bestrahlung führen soll, kann jetzt zur Folge haben, dass es im sensiblen Bereich der Kindermedizin vermehrt zum Einsatz schädlicher Röntgenstrahlen kommt.

"Nach unserer Rechtsauffassung steht der Schutz des Kindes bei der Anwendung von ionisierender Strahlung jedoch über dem Schutz des Arbeitnehmers. Die Anwendung von Röntgenstrahlung wird in der deutschen Rechtssprechung als Körperverletzung ausgelegt", so Andreas Pfeiffer. "Damit kommt der körperlichen Unversehrtheit des Kindes die größere Bedeutung zu. Die geltenden Regelungen im Strahlenschutz müssen Vorrang vor der EU-Richtlinie haben". Insbesondere besteht bei fachkundiger Anwendung der MRT bereits ausreichend Möglichkeit, um sich nicht im Hochfrequenzfeld des Gerätes aufzuhalten.

Der dvta ist mit rund 20.000 Mitgliedern einer der größten deutschen Fachverbände in der Medizin. Er vertritt die Berufsinteressen der Medizinisch-Technischen Assistenten in Radiologie, Funktionsdiagnostik, Laboratoriums- und Veterinärmedizin.

Pressekontakt
dvta Andreas Pfeiffer
Spaldingstr. 110 b
20097 Hamburg
Tel. (040) 2 35 11 70
E-Mail: andreas.pfeiffer@dvta.de

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