Nacktscanner: dvta nimmt Stellung
"Die Diskussion um die Körperscanner in Medien, Politik und Gesellschaft wird viel zu emotional geführt und die technischen Verfahren werden zum Teil falsch dargestellt.“, so der Vorstand des dvta, Andreas Pfeiffer.

Personenkontrollen mittels Scannertechnik können entweder mit Röntgenstrahlung (Rückstreu- oder Transmissionstechnik) oder mit Terahertzstrahlung durchgeführt werden. „Röntgenstrahlung verbietet sich wegen der Strahlenhygiene. Der Einsatz von Röntgenstrahlung für Personenkontrollen ist nach unserer Ansicht nach den gültigen Strahlenschutzvorschriften in der Bundesrepublik auch nicht zulässig. In den Medien wurden aber mehrfach Bilder wiedergegeben, die sowohl mit Röntgen- als auch mit Terahertzstrahlung erstellt wurden, ohne auf die verschiedenen Verfahren hinzuweisen. Das ist einer sachlichen Diskussion nicht dienlich.“, so Pfeiffer weiter*.
Insbesondere sollte laut dem Vorstand der Begriff Körperscanner anstatt Nacktscanner verwendet werden. Nacktscanner erwecke den Eindruck, die Personenkontrollen seien moralisch anstößig. „Eine penetrante Abtastung durch Kontrollpersonal ist ein deutlich größerer Eingriff in die Imtimsphäre als ein mittels Terahertzstrahlung erzeugtes Abbild der Silhouette der kontrollierten Person.“, meint Pfeiffer. Möglichkeiten zur Verfremdung bestünden dabei bereits länger als in den Medien dargestellt. In der Fachpresse wurden die Verfahren bereits 2007 und 2008 beschrieben.
* Das hier gezeigte Bild wurde mittels Röntgenstrahlung aufgenommen.
Kleine Scannerkunde
Rückstreutechnik („backscatter imaging“)
Die auf die Kontrollperson auftreffende Röntgenstrahlung wird „zurückgeworfen“ (gestreut) und von Detektoren registriert. Aus dem Signal wird ein Bild der Körperoberfläche errechnet. Die Strahlenbelastung beträgt 0,1 Mikrosievert 1.
Transmissionstechnik (Durchleuchtung)
Eine herkömmliche Röntgenröhre erzeugt einen sehr feinen Strahlenfächer (Nadelstrahl), aus dem ein digitaler Detektor ein Durchlechtungsbild berechnet. Die Strahlenbelastung beträgt 6 Mikrosievert 1.
Terahertzstrahlung
Die Terahertzstrahlung, auch Submillimeterwellen genannt, liegt im elektromagnetischen Spektrum zwischen der Infrarot- und der Mikrowellenstrahlung zwischen 300 GHz und 3 THz. Terahertzstrahlung liegt im Grenzbereich, den RF-Heterodyn-Empfänger fast nicht mehr, optische Sensoren aber noch nicht abdecken. Da Kleidung die Strahlung wenig abschirmt, wird die Körperoberfläche des kontrollierten sichtbar. Unter der Kleidung versteckte Gegenstände sind deutlich zu erkennen. Bei Kontrollen mit Terahertzstrahlung entfällt das Risiko durch Exposition mit ionisierender Strahlung, andere Risiken sind nicht bekannt und werden zur Zeit nicht diskutiert 2.
Fachrtikel "Durchleuchtet am Flughafen"
In der Fachzeitschrift „radiologie-assistent“ (ISSN 0935-1779) ist in der Ausgabe 3/2009 der Artikel „Durchleuchtet am Flughafen“ von Herrn Prof. Dr. med. H. Vogel erschienen, der auf den aktuellen Stand der Scannertechnik mit Bildbeispielen eingeht.
1. nach Hupe O., Ankerhold U. (2007)
2. Vogel H. (2009)
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