Übliche Laboranalytik fällt nicht unters Gendiagnostikgesetz.

Die Kommission zum Gendiagnostikgesetz (GenDG) am Robert-Koch-Institut geht im Bericht ihrer zweiten Sitzung davon aus, dass die übliche laboratoriumsmedizinische Diagnostik nicht unter das GenDG fällt. Sie sind erst dann genetische Analysen im Sinne des GenDG, wenn diese durch die verantwortliche ärztliche Person mit der expliziten Fragestellung nach bestimmten genetischen Eigenschaften veranlasst werden.
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