01.12.2012 – 01.12.2012: Hamburg

Dokumentation und Aufklärung in der Radiologie

Zielgruppe:
MTA der Fachrichtung Radiologie

Beschreibung:
Die Aufklärung der Patienten vor einer radiologischen Untersuchung
ist Aufgabe des Arztes und kann nicht delegiert werden.
Wie aber sieht es in der Praxis aus? Welche Stolperfallen
gibt es? Wie kann ich mich als MTRA absichern?
Auch für die Dokumentation und Archivierung radiologischer
Unterlagen gibt es Verordnungen und Gesetze. Was ist im Zeitalter
der digitalen Radiologie zu beachten? Die Teleradiologie
gewinnt zunehmend an Bedeutung. Was hat die/der MTRA
damit zu tun?
In diesem Seminar erfahren Sie, wie die relevanten Vorschriften
lauten, welche Gesetze beachtet werden müssen und was bei
deren Umsetzung in die Praxis zu beachten ist.

Inhalte:

  • Rechtliche Aspekte der Aufklärung und Einwilligung des Patienten
  • Archivierungspflichten
  • Aufzeichnungspflichten
  • Dokumentation im RIS und PACS
  • Datenschutz
  • Rahmenbedingungen für die Teleradiologie

Dauer:
8 Unterrichtsstunden

Ort:
Hamburg

Termin:
01.12.2012
Samstag, 09.00 – 16.00 Uhr
Seminar Nr.: 32133

Teilnehmerzahl:
25

Seminarleitung:
Elske Müller-Rawlins, Rechtsanwältin
Stefanie Becht, Ltd. MTA

Teilnahmegebühr:
€ 119,– für dvta-Mitglieder
€ 179,– für DIW-MTA-Mitglieder
€ 238,– für Nichtmitglieder
(Preis beinhaltet Pausenverpflegung)

Zertifizierung:
anerkannt für das Freiwillige Fortbildungszertifikat DIW-MTA/
dvta e.V. mit 8 credits der Kategorie H
anerkannt als Wahlmodul für bestimmte Qualifikationen des
DIW-MTA (siehe bei jeweiliger Prüfungsordnung DIW-MTA)