DVTA unterstützt EFRS Position on MRI Procedures performed by non-radiographers/non-qualified personnel

 

Der EFRS hat mit seinem Positionspapier "Position on MRI Procedures performed by non-radiographers/non-qualified personnel" klar auf die notwendige Expertise von Radiographern zur Durchführung von MRT-Untersuchungen verwiesen. Der DVTA unterstützt dies.

In Deutschland war es bis zum 31.12.2022 noch möglich, dass MRT-Untersuchungen durch fachfremde Personen oder Medizinstudent/-innen durchgeführt wurden.

Diese Lücke im Sicherheitsstandard und der mangelnden Qualitätssicherung hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des MTBG zum 01.01.2023 geschlossen.

Gemäß den Regelungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 MTBG ist "die technische Durchführung und Beurteilung der Qualität der Ergebnisse der radiologischen Diagnostik und anderer bildgebender Verfahren..." Vorbehaltstätigkeit von Medizinischen Technolog/-innen für Radiologie (MTR) und darf nur von Personen gemäß den Ausnahmen der Vorbehaltstätigkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 MTBG durchgeführt werden. Diese Ausnahmen umfassen beispielsweise Ärzt/-innen ("Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Hochschulausbildung über die erforderlichen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der genannten Tätigkeiten verfügen"), MTR Auszubildende ("Personen, die sich in einer die erforderlichen Voraussetzungen vermittelnden beruflichen Ausbildung befinden, soweit sie Arbeiten ausführen, die ihnen im Rahmen ihrer Ausbildung übertragen sind") oder andere Gesundheitsberufe (Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, die, ohne nach den Nummern 1 bis 4 berechtigt zu sein, unter Aufsicht und Verantwortung einer der in Nummer 1 genannten Personen tätig werden). Damit sind beispielsweise Medizinstudent/-innen (keine abgeschlossene Hochschulausbildung) oder kaufmännische Berufe (keine abgeschlossenen sonstige medizinischen Ausbildung), etc. seit 01.01.2023 von der technischen Durchführung der MRT-Untersuchung ausgeschlossen.

 

Bitte prüfen Sie, ob in Ihren Einrichtungen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben nachgekommen wird. Patientensicherheit ist die Aufgabe aller Beteiligten (lesen Sie hierzu auch die Ethischen Leitsätze zur Patientensicherheit).

 

Auszug aus dem EFRS-Positionspapier:

"Die European Federation of Radiographer Societies (EFRS) möchte ihre starke Unterstützung zum Ausdruck bringen, dass Radiographer die primären Gesundheitsberufe zur Durchführung der Magnetresonanztomographieverfahren (MRT) sein müssen.
Das europäische Klassifikationssystem für Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO; European Skills, Competences, Qualifications and Occupations (ESCO) classification system) stuft Radiographer als integrale Gesundheitsfachkräfte ein, deren Fachwissen in den Bereichen medizinische Bildgebung, Nuklearmedizin und Strahlentherapie von entscheidender Bedeutung ist. Weitherin sind sie entscheidende Mitwirkende an diagnostischen und therapeutischen Prozessen und verbessern so die Patientenergebnisse und die Effizienz der Gesundheitsversorgung.

Die klinischen Fähigkeiten von Radiographern in der MRT gehen über das Bedienen von MRT-Geräten hinaus, da Radiographer darüber hinaus in der allgemeinen Patientenversorgung, der MRT-Sicherheit, der Qualitätskontrolle, der Patientenvorbereitung sowie in der grundlegenden Physik und Instrumentierung der MRT-Technologie die notwendigen beruflichen Kompetenzen aufweisen. Diese umfassende Ausbildung ermöglicht es ihnen, komplexe klinische Szenarien effektiv zu bewältigen und sicherzustellen, dass der MRT-Prozess für Patienten sicher ist und qualitativ hochwertige diagnostische Bilder liefert. (...)"

Das komplette Positionspapier hier: EFRS Position on MRI Procedures performed by non-radiographers and non-qualified personnel  (PDF, 186 KB)