Bundestag und Bundesrat haben am 10.07.2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und damit die Grundlage für ein stabiles Fundament der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. „Es war ein Kraftakt für ein Maßnahmenpaket, das es in diesem Ausmaß noch nicht gegeben hat“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

 „Der Grundsatz, die Ausgaben in allen Bereichen an die Entwicklung der Einnahmen zu koppeln, ist für die Stabilität einer der wichtigsten Säulen unseres Sozialstaats von entscheidender Bedeutung.“ 

Die wesentlichen Veränderungen sind unter anderem:
- Der Bund beteiligt sich stärker an den Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern.
- Der Herstellerabschlag für Arzneimittel wird auf 15,5 Prozent angehoben.
- Für bislang kostenlos mitversicherte Ehe- bzw. Lebenspartner gilt ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent. Beitragsfrei mitversichert bleiben aber u. a. Eltern von Kindern bis zum vollendeten 12.