Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/26249) angenommen.

Ein Meilenstein für den DVTA. Zukünftig üben Medizintechnolog*innen selbstständig und eigenverantwortlich die Ihnen vorbehaltenen, aktualisierten wie teilweise erweiterten Vobehaltstätigkeiten aus. Die Ausbildung ist kompetenzorientiert und konkurrenzfähig mit anderen (Gesundheits-)Berufen, da das Schulgeld wegfällt und eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Zudem wird die Qualität der Ausbildung durch hochschulische qualifizierte Lehrkräfte und Praxisanleitung sowie Praxisbegleitung sichergestellt. Ein Wermutstropfen ist, dass die geforderte Modellklausel fehlt, mit der eine hochschulische Ausbildung erprobt und eine Karriereoption hätte eröffnet werden können.

Wir werden diese Forderung weiterhin berufspolitisch verfolgen und danken allen ganz herzlich, die uns bei der Novellierung unterstützt haben!