Der Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. (DVTA) hat mit einer Stellungnahme seine Position zur Teletherapie bezogen auf den personellen Einsatz verdeutlicht. Zur Wahrung des 4-Augen-Prinzips ist aus Sicht des DVTA der Einsatz von zwei Personen mit einer Fachkunde im Strahlenschutz zwingend erforderlich. 

Eine Abweichung davon im Sinne von einer Person mit Fachkunde im Strahlenschutz und einer Person mit Kenntnissen im Strahlenschutz ist aus Gründen der Patientensicherheit und der Gewährleistung einer hohen Qualität dieser Gesundheitsleistungserbringung "Teletherapie" sowie Verstößen gegen aktuelle rechtliche Vorgaben aus unserer Sicht nicht möglich. 

Die Stellungnahme kann hier abrufen: Stellungnahme des DVTA - PDF 166 KB